Klima-Expert:innen stützen unsere Argumente mit Stellungnahmen. Die Bundesregierung aber sieht kein Problem bei ihrer Klimapolitik. Jetzt geht es endlich um die Inhalte der Zukunftsklage. Was das für den Prozess bedeutet, wollen wir in einer Videokonferenz mit Ihren Anwält:innen besprechen.
kurz bevor das Jahr endet, gibt es tatsächlich noch Neuigkeiten zur Zukunftsklage, die ich gerne mit Ihnen teilen möchte.
Bis zum 15. Oktober hatten die Bundesregierung und weitere Akteure ursprünglich Zeit, auf unsere Klageschrift zu reagieren. Die Frist wurde dann um acht Wochen bis zum 15. Dezember verlängert. Jetzt wissen wir endlich, was die Bundesregierung sowie Expertengremien wie das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, der Sachverständigenrat für Umweltfragen und der Expertenrat für Klimafragen argumentativ von unserer Klage halten:
Die Klima-Expertengremien stützen zentrale Punkte unserer Argumentation und unterstreichen die Notwendigkeit für mehr Klimaschutz. Die Bundesregierung hingegen sieht kein Problem. Das ist fahrlässig. Eine ausführlichere Einschätzung der Stellungnahmen finden Sie im angehängten Rundschreiben ihrer Anwält:innen.
Die Kanzlei arbeitet intensiv daran, die 189 Seiten Stellungnahmen gründlich zu analysieren. Die wichtigsten Ergebnisse daraus wollen wir gemeinsam mit unseren Anwält:innen bei einem Webinar am 20.01. um 18.15 Uhr besprechen. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und bitten um Anmeldung. Einen Tag vor der Veranstaltung werden wir an alle Angemeldeten eine Erinnerungs-Mail verschicken.
Nachdem wir die Stellungnahmen analysiert haben, werden wir die Möglichkeit nutzen, eine Erwiderung beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Anschließend erwarten wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ob die Beschwerde zur Entscheidung angenommen wird. Wir informieren Sie natürlich weiter.